Interessantes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

#1 von Horst , 20.11.2010 20:52

Interessantes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

O. g. Gericht hat nun quasi höchstrichterlich festgelegt, das Radfahren auf der Straße der Regelfall ist
und die Gemeinden einen guten Grund brauchen, um die Radwegenutzung zur Pflicht zu machen.

Aber:
wenn ich es richtig verstanden haben, haben die Schilder weiterhin ihre Gültigkeit.
Das Urteil kann nur eine Hilfe sein, wenn man gegen eine Verwarnung (Knöllchen) Einspruch erhebt.

Aber am besten selber mal nachlesen:

http://www.adfc.de/Metanavigation/Presse...t-der-Regelfall

dies ist keine Rechtsberatung ;o)


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RE: Interessantes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

#2 von Tom-Hesse , 21.11.2010 21:00

Die Gemeinden bzw vor allem die Verkehrsnetzplaner haben von ihren eigenen Vorschriften (Straßenverkehrsordnung) überhaupt keine Ahnung. Die planen irgendeinen totalen Schwachsinn (z.B. Radweg durch Bestwig) und pflanzen dort ihre blauen Schilder (236, 237 ff) hin, die einen Radfahrer zunächst verpflichten, auf dem Radweg zu fahren.

Diese Schilder dürfen aber nur aufgestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1) Der Radweg (allein, nicht Rad und Fußweg zusammen) muss an jeder Stelle mindestens 1,2 Meter breit sein.

2) Der Radweg muß jederzeit von der Straße aus einsehbar sein. Parkbuchten zwischen Radweg und Straße schließen z.B. eine jederzeitige Einsicht aus.

3) Der Radweg muss in einem solchen Zustand sein, dass er ohne Gefahr für Leben und Material befahrbar ist.

Damit fallen min 75% aller ausgeschilderten Radwege aus der Wertung. Nachzulesen in der Straßenverkehrsordnung, oder als Kurzfassung im RTF-Terminkalender.

Gruß,
Tom

 
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