Interessantes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht
O. g. Gericht hat nun quasi höchstrichterlich festgelegt, das Radfahren auf der Straße der Regelfall ist
und die Gemeinden einen guten Grund brauchen, um die Radwegenutzung zur Pflicht zu machen.
Aber:
wenn ich es richtig verstanden haben, haben die Schilder weiterhin ihre Gültigkeit.
Das Urteil kann nur eine Hilfe sein, wenn man gegen eine Verwarnung (Knöllchen) Einspruch erhebt.
Aber am besten selber mal nachlesen:
http://www.adfc.de/Metanavigation/Presse...t-der-Regelfall
dies ist keine Rechtsberatung ;o)